Unfallgutachten nach Unfall
Im Bereich des Kfz-Unfallmanagements unterstützen und beraten wir Sie bei der Abwicklung des gesamten Schadenfalles, kümmern uns um Ihr beschädigtes Fahrzeug und sorgen auf Wunsch für Ihre Mobilität.
Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug, sind Sie berechtigt eine Schadenersatzforderung nach § 249 BGB geltend zu machen.
Hier kommen wir ins Spiel.
Wir beziffern Ihren Anspruch und belegen Ihn durch eine Ermittlung der beschädigten Positionen an Ihrem Fahrzeug. Dieses Gutachten weist den Wiederbeschaffungswert, eine eventuelle Wertminderung, Nutzungsausfall, der Feststellung der Instandsetzungskosten sowie der Schadensart. Nach Rechtsprechung gehören die Kosten für das Unfallgutachten mit zum Schadenumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen (Bagatellschäden ausgenommen).
Wir richten uns nach Ihrem Wunschtermin und Ort und besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt oder auch bei uns in der Prüfstelle.
Die Besichtigung erfolgt in der Regel werktags an Ihrem Wunschtermin, spätestens am darauffolgenden Werktag. Das erstellte Gutachten geht Ihnen, entsprechend Ihrem Auftrag, per Post, Fax oder E-Mail an die Versicherung, Ihre Werkstatt, Anwalt und an Sie zu.
Alle notwendigen Daten wie Instandsetzungskosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertverbesserung, Wertminderung sowie Reparaturdauer können Sie dem Gutachten entnehmen.
Somit ist für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche beim Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung ein Gutachten eine notwendige Voraussetzung, die wir zuverlässig, kompetent und schnell für Sie erstellen. Einer schnellen und problemlosen Schadenregulierung steht jetzt nichts mehr im Wege.